16. März 2020

Matthias Hoffmann

Neuigkeiten

Infos zu Corona und unseren Öffnungszeiten

16.03.2020

Unsere Einrichtung ist weiterhin geöffnet. Diese Situation kann sich täglich ändern. Wir stehen dazu in engem Kontakt mit der Stadt Plauen und informieren Sie umgehend.

Bitte beachten Sie aber, dass die Betreuung vorrangig für Kinder, deren Eltern aufgrund ihrer beruflichen Situation keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben, angedacht ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis und helfen mit, dass das Virus sich nicht weiter ausbreitet.

Unser Leiter Herr Hoffmann ist für Sie der Ansprechpartner.

17.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen einzudämmen, hat sich die sächsische Landesregierung in Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern dazu entschlossen, weite Teile des öffentlichen Lebens stillzulegen.

Die sächsische Regierung verkündete, dass Schulen und Kitas ab Mittwoch (18.03.2020) geschlossen werden. Eine Notbetreuung ist nur für einen sehr begrenzten Personenkreis aufrecht zu erhalten. Es wird ausdrücklich darum gebeten, die Kinder nicht bei den Großeltern unterzubringen, da Ältere durch das Coronavirus besonders gefährdet sind.

Wir als freier Träger für unsere Integr. Kindertagesstätte Marienkäfer in Großfriesen, leisten dem Beschluss der Landesregierung Folge und schließen unsere Einrichtung ab Mittwoch dem 18.03.2020. Die Schließung wird voraussichtlich bis nach den Osterferien, 17.04.2020, andauern. Wir informieren Sie hier dazu immer zeitnah. Nutzen Sie bitte auch die Infos auf http://www.plauen.de/

Danke für Ihr Verständnis

Rainer Uhlemann  Vorstandsvorsitzender Kinderladen Zukunft e.V.

23.03.2020

Infos zu Elternbeiträgen:

Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Erstattung der Kitagebühren verständigt. Diese Regelung gilt bis einschließlich 17. April 2020 und findet auch Anwendung für die Kinder mit Anspruch auf Notbetreuung. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden verrechnet.

Bitte lesen Sie dazu diese Mitteilung.

Finanzierung EB_20032020

Werte Eltern, die bereits gezahlten Elternbeiträge ab dem 18. März 2020 werden Ihnen erstattet. Bitte achten Sie darauf, dass für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge zu zahlen sind. Stornieren Sie dazu Ihre Daueraufträge! Vielen Dank.

24.03.2020

Die Allgemeinverfügung hat sich mit heutigem Datum geändert. Hier die aktuellen Infos dazu.

Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.

Die wesentlichen Änderungen:

1. Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.

2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen. 

  1. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.                                                                                                                                                                                                                                                              Hier die dazu wichtigen Dateien.
    AllgV Corona Schulen und Kita 23.03                                                                                              Anlage 1 AllgV Corona Schulen und Kita 24_03_2020 final_ohne_Markierung                       Anlage 2 Formular
    Aktuelle Informationen des Landes sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

Unsere Einrichtung wird für alle Kinder, in welchem ein Elternteil lt. gültiger Allgemeinverfügung berechtigt ist, die Notbetreuung sicherstellen. Beachten Sie bitte, dass die Notbetreuung nur mit vorher ausgefülltem Formular (Anlage 2) durchgeführt wird. Dieses Formular ist vor der Betreuung beim Leiter der Einrichtung abzugeben. Setzen Sie sich bitte dazu mit ihm in Verbindung.

27.03.2020

Leider können wir ab Montag dem 30.03.2020 keine Notbetreuung anbieten. Der Grund liegt darin, dass die Mehrzahl unserer Mitarbeiterinnen erkrankt ist.  Bitte haben Sie dafür Verständnis, auch wenn diese Situation für alle nicht leicht ist. Sollte sich die Fortführung der Notbetreuung ergeben (Genesung von einem Teil unserer Erzieherinnen), werden wir Sie hier sofort unterrichten. Gleichfalls haben Sie die Möglichkeit, sich über unseren Leiter der Einrichtung Informationen einzuholen. 

02.04.2020

Wir, der Vorstand des Vereins und die Kitaleitung, arbeiten mit Hochdruck an einer Realisierung der Notbetreuung ab 06.04.2020. Weitere Infos dazu werden wir hier sofort einstellen. Unser Kita-Leiter, Herr Hoffmann, wird dazu mit allen Eltern, welche davon betroffen sind, Rücksprachen vornehmen.                                                                                          Die Notbetreuung findet ab Montag dem 06.04.2020 statt. Wir appellieren nochmals darauf, dass der Begriff Notbetreuung eine Not darstellen muss. Die mögliche Anzahl der zu betreuenden Kinder ist durch unser derzeit eingeschränkter Personalstand sehr begrenzt. Sprechen Sie mit uns.

14.04.2020

Leider haben wir in unserer Einrichtung einen CORONA VerdachtsfallAuf Grund der gültigen Allgemeinverfügung mussten wir unsere Kita, bis zur Klärung, schließen. Wir informieren Sie hier sofort, ob und wann wir wieder öffnen dürfen. Die zuständigen Ämter wurden informiert. 

15.04.2020

Soeben (16:45 Uhr) kam die Entwarnung. Corona konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Notbetreuung findet somit ab 16.04.2020 wieder statt.

Danke an Alle für Ihr Verständnis.

05.05.2020

Für die Notbetreuung ist ab 01.05.2020 der Elternbeitrag zu entrichten. Beachten Sie dazu die Pressemitteilung des SMF.

Pressemitteilung
SMF – Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 01.05.2020
Familie | Gesundheit | Finanzen | Corona

Elternbeiträge nur bei Nutzung der Betreuungsangebote

Für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten nutzen können, fallen bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an. Nur wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, entrichtet dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge.
Auf diese Regelung hatten sich gestern die kommunalen Spitzenverbände mit dem sächsischen Finanzminister verständigt. Die Ausfallkosten tragen Kommunen und Freistaat gemeinsam. Die Finanzierungsregelung ist Teil eines Kommunalpakets, das in den kommenden Tagen abgeschlossen werden soll.
»Damit haben wir einen fairen Kompromiss erreicht. Einerseits zahlt nur, wer eine Leistung nutzen kann. Andererseits verteilen wir die Ausfälle auf zwei Schultern. So verstehe ich gemeinschaftliches Krisenmanagement«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Hintergrund Aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendigen Schließungen von Betreuungseinrichtungen hatten Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung am 20. März beschlossen, bis 17. April zunächst auch keine Elternbeiträge zu erheben. Auch dann nicht, wenn eine Notbetreuung genutzt werden konnte. Mit der Ausweitung der systemrelevanten Berufe waren ab 20. April 2020 dann Elternbeiträge zu entrichten, wenn Betreuung in Anspruch genommen wurde.

Diese Medieninformation online aufrufen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487

08.05.2020

Werte Eltern,

das sächs.  Staatsministerium für Kultus hat mit Wirkung zum 18.05.2020 beschlossen, die Kindertagesstätten schrittweise wieder zu öffnen. Es findet ein eingeschränkter Regelbetrieb statt.

Die Öffnung kann aber nur unter Beachtung aller Hygieneregeln und der Mitwirkung der Eltern erfolgen.

Phase 1 – Eingeschränkte Notbetreuung (bis 17. April)

Diese Phase ist bereits abgeschlossen. Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Schulen wurden geschlossen und ausschließlich den Angehörigen von restriktiv ausgewählten Sektoren der kritischen Infrastruktur wurde ein Notbetreuungsangebot für ihre betreuungsbedürftigen Kinder im Kita- und Grundschulalter unterbreitet.

Phase 2 – Stufenweise Erweiterung der Notbetreuung (seit 18. April)

Diese Phase läuft derzeit.

Phase 3 (ab 18. Mai 2020) Eingeschränkter Regelbetrieb

Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt auf der Basis folgender Annahmen und Prämissen:  Kinder spielen nach den bisherigen Erkenntnissen eine geringere Rolle im Pandemiegeschehen als zunächst angenommen.  Sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Grundschulen ist altersbedingt eine strikte Durchsetzung von Abstandsregeln nicht oder nur sehr bedingt möglich.  Sehr viel entscheidender als eine Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Gruppe.  Eine Konstanz der Gruppe lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen der Primarstufe durchsetzen. An den Grundschulen kann der Unterricht – anders als in der Sekundarstufe I – durchgehend im jeweiligen Klassenraum realisiert werden, zumal im verbleibenden Schuljahr ohnehin eine Konzentration auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erfolgen soll.  Für die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen in ihrer definierten Gruppe bzw. Klasse auch mit Blick auf die seelische Gesundheit von herausragender Bedeutung.  Aus den unter 1. genannten Gründen und aufgrund der sehr unterschiedlichen Bedingungen des Lernens zu Hause ist im Rahmen der weiteren schrittweisen Lockerungen die Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler der unteren Klassenstufen geboten, um massive Bildungsbenachteiligungen bzw. eine Verschärfung der Disparitäten zu vermeiden.

Ab dem 18. Mai 2020 wird der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht länger eingeschränkt.

Aber: Der Alltag in den Kindertageseinrichtungen folgt dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen der in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen. Diese Einrichtungen werden nur unter der Maßgabe geöffnet, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können und dass es zu einer strikten Zuordnung in konstante und nicht wechselnde Betreuungsgruppen kommt. Die Rückverfolgung von Infektionsketten muss gewährleistet sein.

Die Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung bzw. des Unterrichts in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und erhöhte Körpertemperatur, vorliegen. Dieses Vorgehen ist Teil des neuen Übergaberituals in der Kindertagesbetreuung. Die Auskunft muss auch den diesbezüglichen Gesundheitszustand aller Mitglieder des Hausstandes einbeziehen. Kinder mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome einer Virusinfektion ähnlich sein können (z. B. Heuschnupfen), weisen die Unbedenklichkeit mit einem ärztlichen Attest nach. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Kinder die während der Betreuung Symptome zeigen, sind umgehend von der Gruppe zu trennen und sofort von den Eltern abzuholen und eine Abklärung beim Kinderarzt zu veranlassen.

Mitwirkung und Verantwortung der Eltern

Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen des Konzeptes erfordert zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern. Allen Beteiligten muss klar sein: Werden die strikten Begleitregelungen zur Öffnung der Einrichtungen nicht konsequent eingehalten, müssten bei einem kritischen Anstieg der Infektionszahlen, die Einrichtungen umgehend wieder geschlossen werden. Eltern werden aktenkundig darüber belehrt, dass  Kinder mit Krankheitsanzeichen von COVID-19 nicht in die Betreuung gebracht werden dürfen. Gleiches gilt, wenn ein Mitglied des Haushalts Krankheitssymptome von COVID-19 aufweist.  es dringend erforderlich ist, im privaten Umfeld weiterhin die Sozialkontakte soweit wie möglich zu reduzieren, um die Entstehung neuer Infektionsketten zu vermeiden.  Es werden auf dem Gelände klar definierte Bring- und Abholzonen eingerichtet, in denen die Eltern ihre Kinder abgegeben können. Dabei ist zwingend von den Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus ist das Betreten der Einrichtung/Kindertagespflegestelle bzw. der Schule für Eltern in der Regel nicht erlaubt ist.

Die Träger legen gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen die Ausgestaltung der Betreuung entsprechend der räumlichen Gegebenheiten vor Ort fest.

Es wird aufgrund der eingeschränkten personellen und räumlichen Situation sowie der Infektionslage in der Kindertagesbetreuung zu punktuellen Einschränkungen (z.B. hinsichtlich der Betreuungs- oder Öffnungszeiten) kommen.
Eltern werden deshalb gebeten, wenn möglich, die Betreuungszeiten nicht auszureizen. Das ist die wirkungsvollste Hilfe für die pädagogischen Fachkräfte sowie der Kinder in der Phase der Wiedereingewöhnung und unterstützt die Betreuungsangebote abzusichern.

Alle weiteren organisatorischen Fragen können Sie in der Einrichtung bei unserem Leiter Herr Hoffmann klären. Wir sind aber froh, wieder für alle unsere Kinder da zu sein, wenn auch in eingeschränkter Form. Aber auch das werden wir gemeinsam schaffen.